Stand: 20.11.2024
(1) Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „AGB“) für Services der re·fy –
Ambassador für moderne Arbeit UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „re·fy“
genannt) gelten für alle geschlossenen Verträge mit Auftraggebern (nachfolgend
„Kundenorganisation“) über die Angebotsannahme und Bestellung von Services und
damit direkt verbundene Leistungen bei re·fy in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotsannahme
/ Bestellung gültigen Fassung.
(2) Services im Sinne
dieser AGB sind alle Produkte oder Produkt-Pakete (z. B. das re·fy SCORECARD Paket
mit dem re·fy Fragebogen und der re·fy Scorecard) und Weiterentwicklungsdienstleistungen
(z. B. Workshops), die im Rahmen einer Angebotsannahme bzw. Bestellung bei re·fy
zu erhalten bzw. bestellen sind.
(3) Diese vorliegenden
AGB gelten ausschließlich auch dann, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss
auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde
ausdrücklich zugestimmt.
(1) Der Abschluss von
Verträgen zwischen der Kundenorganisation und re·fy über die zu erbringenden Services
sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
(2) Die Präsentation von
re·fy Produkten oder Produkt-Paketen über die re·fy Website stellt kein
bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine
Aufforderung an die Kundenorganisation, das Interesse an einer möglichen
Zusammenarbeit zu bekunden. Die Angebotsanfrage löst die Kundenorganisation auf
der Website durch Klick auf den Button „jetzt unverbindlich anfragen“ aus.
Anschließend sendet re·fy der Kundenorganisation ein Angebot per E-Mail zu. Die
Annahme des Angebots ist bindend, beinhaltet das Akzeptieren dieser AGB und schließt
den Vertrag.
(3) Kundenorganisation
können ihr Interesse an Services von re·fy auch mündlich oder schriftlich, per
Telefon oder E-Mail an re·fy richten.
(4) Abweichende
Individualvereinbarungen haben Vorrang, sie müssen jedoch ausdrücklich
vereinbart und von re·fy bestätigt werden.
(1) Der Umfang der Services
ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Die für re·fy
tätigen Personen verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich
relevanter Vorgänge, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit der Kundenorganisation
bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertrags.
(3) re·fy ist
berechtigt, ihre Services in der Folge auch Mitbewerbern der Kundenorganisation
anzubieten, sofern nichts anderes schriftlich vor Vertragsschluss vereinbart
wurde.
Produkte oder Produkt-Pakete
(4) Folgende Produkt-Pakete werden von re·fy angeboten: ·
re·fy SCORECARDPaket (Der Status-Quo
Kompass): Dieses Produkt-Paket
beinhaltet den quantitativen Teil des re·fy Fragebogens zur Analyse des
modernen Arbeitens in einer Kundenorganisation. Der Fragebogen wird digital
verschickt und berechtigt die Kundenorganisation zum Ausfüllen der Analyse. Das
Analyseergebnis, die digitale re·fy Scorecard, ist ebenfalls Bestandteil des
Produkt-Paketes und wird nach Schließen der Analyse durch die
Kundenorganisation durch re·fy erstellt. Sie wird der Kundenorganisation digital
zur Verfügung gestellt.
re·fy SCORECARDPLUS Paket (Der
Potenzialblick): Dieses Produkt-Paket
beinhaltet den quantitativen und qualitativen Teil des re·fy Fragebogens zur
Analyse des modernen Arbeitens in einer Kundenorganisation. Der Fragebogen wird
digital verschickt und berechtigt die Kundenorganisation zum Ausfüllen der
Analyse. Das Analyseergebnis, die digitale re·fy Scorecard, ist ebenfalls
Bestandteil des Produkt-Paketes und wird nach Schließen der Analyse durch die
Kundenorganisation durch re·fy erstellt. Sie wird der Kundenorganisation digital
zur Verfügung gestellt. Zusätzlich enthält das Paket die re·fy Scorecard
Session, in welcher die Ergebnisse der Analyseergebnisse der Kundenorganisation
präsentiert und erklärt werden.
ENTWICKLUNGSJOURNEY Paket
(Der Wegweiser): Dieses Produkt-Paket umfasst neben den Bestandteilen des Plus
Pakets einen Entwicklungsjourney Workshop. Der Entwicklungsjourney Workshop hat
einen ersten Entwurf über die Entwicklungsjourney der Organisation zum Ziel.
Das Erstellen des Entwurfs erfolgt durch die Teilnehmer*innen des Workshops,
moderiert durch re·fy. Die Teilnehmer*innenanzahl
sollte maximal groß sein, um Entscheidungen treffen zu können und gleichzeitig
klein genug, um den Prozess der Konzeption der Entwicklungsjourney nicht zu
behindern. Basierend auf dem Ergebnis entwickelt re·fy das Feinkonzept für die
Entwicklungsjourney. Eine gemeinsame Abstimmung und Vorstellung der
Entwicklungsjourney findet statt.
(5) Sofern eine
Lieferung aufgrund der Beschaffenheit des Services erforderlich ist (z. B.
der Zugang zum digitalen re·fy Fragebogen oder der digitalen re·fy Scorecard), können
bis zu 48 Stunden vergehen, bis der Kundenorganisation der Service zur
Verfügung steht. Bei dem digitalen Fragebogen gilt dies ab dem Zeitpunkt der
Angebotsannahme und begründet sich durch die Anpassung an die
Kundenorganisation. Bei der re·fy Scorecard gilt dies ab dem Zeitpunkt des
Schließens des Fragebogens durch die Kundenorganisation und begründet sich
durch das Qualitätsmanagement, welches vor Freigabe des Analyseergebnisses
durch re·fy vorgenommen wird.
(6) Liefertermine und
Lieferfristen gelten stets als annähernd. Sie gelten als eingehalten, wenn der
Service bis zu ihrem Ablauf abgesendet wird.
(7) Verlangt die Kundenorganisation
nach Vertragsschluss Änderungen oder Ergänzungen des Angebots / der Bestellung,
die eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, so verlängert sich der
Liefertermin entsprechend den Änderungen und Ergänzungen.
(8) Für weitere
Lieferungen steht re·fy ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Bezahlung sämtlicher
vorangegangener Lieferungen zu.
(9) Sofern re·fy Services
aus Gründen, die re·fy nicht zu vertreten hat, sondern durch die Kundenorganisation
begründet ist, nicht abschließen kann (z. B. das das Nichtausfüllen der Analyse
durch die Mitarbeiter*innen der Kundenorganisation das Ausliefern der re·fy
Scorecard als Ergebnis der organisationalen Analyse unmöglich macht), wird re·fy
die Kundenorganisation hierüber informieren. Kann die Kundenorganisation die
Zustände nicht herstellen, die das Erfüllen des Angebots durch re·fy möglich
machen, stimmen sich die Kundenorganisation und re·fy über die weitere
Zusammenarbeit ab. re·fy hat einen Anspruch darauf, mindestens die bis dahin
erbrachten (Teil-)Services in Rechnung zu stellen.
Weiterentwicklungsdienstleistungen
(12) Folgende Weiterentwicklungsdienstleistungen werden von re·fy angeboten:
Workshops, Trainings, Vorträge: Diese Weiterentwicklungsdienstleistungen beinhalten das Erweitern
der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter*innen und Führungskräfte der Kundenorganisation
(z. B. Führungskräfte-Workshops, Zeitmanagement-Workshops). Sie definieren sich
entweder aus der Entwicklungsjourney der Kundenorganisation (Der Enabler | Entlang der
Entwicklungsjourney) oder wurden
unabhängig von einem Produkt-Paket durch die Kundenorganisation angefragt /
bestellt (Der
Enabler | Ergänzende Unterstützung). Diese
Weiterentwicklungsdienstleistungen finden in Präsenz oder online mit
Videoübertragung per „Zoom“ oder einem vergleichbaren Tool statt. Die Dauer,
Anzahl der Teilnehmer*innen und das Honorar unterscheiden sich je nach Typ und werden
im entsprechenden Angebot konkretisiert.
Facilitation:
Diese
Weiterentwicklungsdienstleistung beinhaltet das Begleiten der kleineren
Entwicklung oder der
großangelegten Transformation
der Kundenorganisation zur nachhaltigen Umsetzung der Inhalte der
durchgeführten Workshops (z. B. durch Change-Management,
Organisationsentwicklung, Befähigung der People & Culture Abteilung der
Organisation). Die konkreten Inhalte, die Intensität, die Dauer und das Honorar
werden im entsprechenden
Angebot definiert.
(11) Die Weiterentwicklungsdienstleistungen
werden von den Geschäftsführerinnen oder Mitarbeiter*innen von re·fy und / oder
externen Leistungserbringer*innen (nachfolgend „re·fy Ambassadors“) erbracht.
(12)
Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der gebuchten
Weiterentwicklungsdienstleistung durch den in der Weiterentwicklungsdienstleistungsbeschreibung genannten Ambassador besteht nicht. re·fy behält sich das Recht vor, den benannten Ambassador aus gegebenen Gründen, wie z. B. Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen, durch einen in Qualifikation gleichwertigen re·fy Ambassador zu ersetzen. Ein solcher Ersatz bedarf der vorherigen Abstimmung mit der Kundenorganisation. Erfolgt keine Einigung über den Ersatz, hat die Kundenorganisation das Recht, die Buchung kostenfrei zu stornieren.
(13) Begleitende Unterlagen
werden der Kundenorganisation bzw. den Mitarbeiter*innen in Papierform
ausgehändigt oder in elektronischer Form zugesandt, sofern dies in dem
jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben ist. Sofern Unterlagen ausgestellt
oder versendet werden, erfolgt dies in der Regel vor oder zu Beginn, während
oder am Ende der Weiterentwicklungsdienstleistung.
(14) Eventuell
erforderliche An- und Abreisewege sowie Übernachtungen der Teilnehmer*innen zu dem
Entwicklungsjourney Workshop oder einer Weiterentwicklungsdienstleistung sind
von der Kundenorganisation auf eigene Kosten zu organisieren.
(15) Eventuell
entstehende Kosten für erforderliche An- und Abreisewege sowie Übernachtungen
der re·fy Ambassadors zu dem Entwicklungsjourney Workshop oder einer Weiterentwicklungsdienstleistungen
werden der Kundenorganisation in Rechnung gestellt.
(16) Die Verpflegung von Teilnehmer*innen
in Pausen während des Entwicklungsjourney Workshops oder einer Weiterentwicklungsdienstleistung
(z. B. Mittagessen, Snacks, Getränke) ist von der Kundenorganisation auf eigene
Kosten zu organisieren.
(17) Im Falle der Angebotsannahme
einer Online-Veranstaltung erhalten die Kundenorganisation bzw. die Teilnehmer*innen
spätestens am Vortag per E-Mail weitere Informationen über die technischen
Voraussetzungen, die die Hard- und Software erfüllen muss, notwendige Hinweise
zur Nutzung von „Zoom“ oder einem vergleichbaren Tool, der geplante Zeitpunkt
der Online-Veranstaltung und der Zugangscode, der es dem Teilnehmer*innen
ermöglicht, die Online-Veranstaltung in Echtzeit auf einem internetfähigen
Endgerät (PC, Laptop, Smartphone, Tablet) zu verfolgen. Der Code ist
ausschließlich für die Kundenorganisation bzw. die Teilnehmer*innen bestimmt,
darf nicht weitergegeben werden und berechtigt die Kundenorganisation bzw. die Mitarbeiter*innen
nur zum einmaligen Empfang der Übermittlung. Auch die Beteiligung Dritter an
der Übertragung gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen ist nicht gestattet. Im
Falle eines Verstoßes erlischt das Recht auf Teilnahme an der Übertragung; die
Zahlungsverpflichtung der Kundenorganisation bleibt jedoch bestehen. Gleiches
gilt für Aufzeichnungen bzw. Aufzeichnungen der Übertragung in Ton und / oder
Bild und die Speicherung auf Datenträgern. Sollte die Übertragung der Online-Veranstaltung
aufgrund unzureichender technischer Voraussetzungen oder fehlerhafter Bedienung
der Kundenorganisation bzw. der Teilnehmer*innen nicht oder nicht ordnungsgemäß
möglich sein, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung.
(18) re·fy ist
berechtigt, den Entwicklungsjourney Workshop oder die Weiterentwicklungsdienstleistung,
die als Präsenzveranstaltung vorgesehen waren, online durchzuführen, wenn die
Durchführung in Präsenz durch behördliche Anordnungen eingeschränkt oder
untersagt wurde. In diesem Fall hat die Kundenorganisation die Wahl, die Veranstaltung
auf einen späteren Präsenz-Termin zu verschieben oder die Veranstaltung zum
gesetzten Termin online stattfinden zu lassen. Ein Anspruch des Kunden auf eine
kostenfreie Stornierung der Veranstaltung besteht nicht. Über den Wechsel von Präsenz
zu online wird die Kundenorganisation kurzfristig vor dem gebuchten Termin
informiert. Die Entscheidung zur Durchführung als Online-Veranstaltung gilt als
getroffen, wenn die Kundenorganisation nicht 48 Stunden vor Beginn der Online-
Veranstaltung eine Verschiebung per E-Mail beantragt.
(1) Rücktritts-, Umbuchungs- oder Stornierungswünsche
des Kunden bedürfen der Schriftform und sind zu richten an:
Produkte und Produkt-Pakete
(2) Rücktritt / Stornierung einer Angebotsannahme / Bestellung eines Produkt-Paketes sind bis zur Bereitstellung des Zugang-Links zum re·fy Fragebogen kostenfrei durch die Kundenorganisation möglich. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Erklärung der Kundenorganisation in Textform bei re·fy.
Weiterentwicklungsdienstleistungen
(3) Umbuchungen: Der Entwicklungsjourney Workshop oder Weiterentwicklungsdienstleistungen
(Präsenz oder online) können bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei
umgebucht werden, nachdem re·fy / der re·fy Ambassador und die Kundenorganisation
einen anderen Termin vereinbart haben. Bei Umbuchung bis 3 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn auf einen beiderseits vereinbarten Termin berechnet re·fy
25% des Honorars. Bei einer späteren Umbuchung auf einen beiderseits
vereinbarten Termin berechnet re·fy 50% des Honorars. Können sich re·fy und die
Kundenorganisation im Falle einer Umbuchung nicht innerhalb von 1 Woche nach
Eingang des Umbuchungswunsches bei re·fy auf einen anderen Termin einigen, so
gilt die Umbuchung als Stornierung gemäß nachstehender Klausel. Maßgeblich ist
jeweils der Tag, an dem die Erklärung der Kundenorganisation in Textform bei re·fy
eingeht.
(4) Stornierungen: Der Entwicklungsjourney Workshop oder Weiterentwicklungsdienstleistungen
(Präsenz oder online) können bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert
werden. Bei Stornierungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnet re·fy
eine Stornogebühr von 25% des Honorars, bei Stornierungen bis 2 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 50% des Honorars und bei
Stornierungen bis 1 Woche vor Beginn 75% des Honorars. Bei späteren
Stornierungen ist das volle Honorar zu zahlen. Der Nachweis eines höheren
Schadens bleibt re·fy vorbehalten, der Kundenorganisation bleibt der Nachweis
geringerer oder fehlender Kosten vorbehalten. Maßgeblich ist jeweils der Tag,
an dem die Erklärung der Kundenorganisation in Textform bei re·fy eingeht.
(5) Bereits von re·fy ausgelegte
Reise- und Übernachtungskosten sind bei Umbuchung oder Stornierung durch die
Kundenorganisation durch diese zu übernehmen. Materialkosten werden der
Kundenorganisation im Falle einer Stornierung in Rechnung gestellt.
(1)
re·fy behält sich das Recht vor, den Entwicklungsjourney Workshop oder die Weiterentwicklungsdienstleistung einseitig – nur aus wichtigem Grund, wie z. B. höherer Gewalt, wegen Ausfalls des re·fy Ambassadors oder sonstigen von re·fy nicht zu vertretenden Umständen – zu verschieben. In diesem Fall kann die Kundenorganisation einen Alternativtermin wahrnehmen, welcher gemeinsam mit re·fy bestimmt wird, oder die Buchung stornieren. Im letzteren Fall hat die Kundenorganisation den (Teil-)Service nicht zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) re·fy kann den
Entwicklungsjourney Workshop oder eine Weiterentwicklungsdienstleistung
absagen, wenn ein anerkennenswertes Interesse von re·fy besteht. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt,
Unmöglichkeit, wegen Ausfall des re·fy Ambassadors oder sonstigen von re·fy
nicht zu vertretenden Umständen nicht erbracht werden kann. re·fy unter
Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Weiterentwicklungsdienstleistung
an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von drei Monaten nach dem
ausgefallenen Termin nachzuholen.
(1) Es gelten die von re·fy
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise.
(2) Unsere Preise
verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versand-, Raum-, Verpflegungs-, Reise- und
Übernachtungskosten.
(3) Die Zahlungen
erfolgen als Rechnung, zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt.
(4) Zahlungen gelten
erst mit der endgültigen Gutschrift auf das re·fy Konto als erfolgt.
(5) Bei Zahlungsverzug ist
re·fy berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
(1) Das Einsehen des Fortschritts der re·fy Analyse durch
die Mitarbeitenden der Kundenorganisation sowie die Möglichkeit zum Schließen
der re·fy Analyse bzw. Einsehen der re·fy Scorecard ist nur nach Authentifizierung
des Auftraggebers der Kundenorganisation möglich. Hierfür erhält der Auftraggeber
mit Bestellung der Scorecard einen entsprechenden Link von re·fy.
(2) Für die Authentifizierung gelten folgende
Bedingungen:
(1) Die
Kundenorganisation erkennt das Urheberrecht der von re·fy und / oder den re·fy
Ambassadors und den von ihr / ihnen erstellten Werken (z. B. Unterlagen der
Weiterbildungsmaßnahmen) an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen.
(2) Für die Nutzung
dieser Produkte und Werke erwirbt die Kundenorganisation unter der
Voraussetzung der Zahlung des geschuldeten und fälligen Kauf-/ Weiterentwicklungsdienstleistungspreises
für sich und im Umfang seiner Angebotsannahme / Bestellung und der
einzelvertraglichen Vereinbarung an den jeweiligen Produkten und Werken ein
einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht auf
Dritte übertragbares Recht zur Nutzung der jeweiligen Produkte und Werke für
eigene Zwecke, ggf. auch für andere vorgesehene Nutzungsberechtigte. Das
Nutzungsrecht berechtigt die Kundenorganisation zum lesenden Zugriff auf das
Produkt sowie zum Herunterladen, Speichern und Drucken der Produkte und Werke.
(3) Eine darüberhinausgehende
Nutzung ist ausgeschlossen und bedarf der vorherigen gesonderten schriftlichen
Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, sofern eine solche Nutzung nicht
durch zwingende gesetzliche Vorschriften zulässig ist. Insbesondere ist es der Kundenorganisation
oder anderen berechtigten Nutzern untersagt, die bereitgestellten Produkte und Werke
– auch auszugsweise – zu kopieren, Urheberrechtsvermerke oder
Markenkennzeichnungen zu entfernen, die Produkte und Werke zu modifizieren oder
zu verändern, die Produkte und Werke auf andere Datenträger oder Netzwerke zu
kopieren, die Erstellung und Nutzung von Vervielfältigungen sowie jede
entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe, jede Zugänglichmachung oder jede
Form der gewerblichen Nutzung. Die Kundenorganisation darf keine Mittel zur
Überwindung oder Umgehung dieser Maßnahmen einsetzen.
(4) Die
Kundenorganisation sichert zu, dass der von ihr für die Durchführung des
Vertrags zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte
nicht entgegenstehen.
(1) re·fy haftet nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern die Kundenorganisation Schadens- oder
Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit durch re·fy beruhen, haftet re·fy. Soweit re·fy keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(3) Soweit vorstehend
oder in den Nutzungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine
Haftung – unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsschluss, aus sonstigen Pflichtverletzungen oder aus
deliktischen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(4) Sofern die
Kundenorganisation Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die
auf Vorsatz, grober oder leichte Fahrlässigkeit des re·fy Ambassadors beruhen, verweist
re·fy auf die persönliche Haftung der Person, die von re·fy als re·fy
Ambassador beauftragt wurde.
(5) Die
Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der
Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.
re·fy haftet insoweit weder für die ständige bzw. ununterbrochene Verfügbarkeit
noch die fehlerhafte Funktion der Webseite oder der re·fy Scorecard.
(1) Die zur
Bereitstellung unserer Services erforderlichen Kunden- und Lieferdaten werden
von re·fy entsprechend den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts
erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden zur Vertragserfüllung
genutzt und in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch an re·fy Ambassadors
weitergegeben.
(2) Der über die
Vertragserfüllung hinausgehenden Datenverwendung kann die Kundenorganisation
jederzeit in Textform gegenüber re·fy, z. B. per E-Mail an
(3)
Im Übrigen gilt die re·fy Datenschutzerklärung unter
(1) Es gilt deutsches
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für
alle Services aus den mit re·fy bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie
Gerichtsstand ist Sitz von re·fy.
(3) Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Kundenorganisation
und re·fy und / oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich
zulässig, Hamburg (22529, Deutschland). Dies gilt ebenfalls, falls a) die Kundenorganisation
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder b) die Kundenorganisation
nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(1)
re·fy ist es gestattet, mit der Tatsache, dass die Kundenorganisation re·fy zur Durchführung von Services beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben und darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos und / oder ähnliche Referenzformen der Kundenorganisation verwenden. Diese Freigabe kann seitens der Kundenorganisation jederzeit schriftlich widerrufen werden.
(2) Sollte eine
Bestimmung dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar oder
aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein oder werden, so bleiben die Verträge
im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall gilt statt der nichtigen,
anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche als vereinbart, die ihrem
angestrebten Zweck möglichst nahekommt und einen entsprechenden
wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.