Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20.11.2024

1. Geltungsbereich 

(1)            Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „AGB“) für Services der re·fy – Ambassador für moderne Arbeit UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „re·fy“ genannt) gelten für alle geschlossenen Verträge mit Auftraggebern (nachfolgend „Kundenorganisation“) über die Angebotsannahme und Bestellung von Services und damit direkt verbundene Leistungen bei re·fy in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotsannahme / Bestellung gültigen Fassung. 
(2)           Services im Sinne dieser AGB sind alle Produkte oder Produkt-Pakete (z. B. das re·fy SCORECARD Paket mit dem re·fy Fragebogen und der re·fy Scorecard) und Weiterentwicklungsdienstleistungen (z. B. Workshops), die im Rahmen einer Angebotsannahme bzw. Bestellung bei re·fy zu erhalten bzw. bestellen sind. 
(3)           Diese vorliegenden AGB gelten ausschließlich auch dann, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt. 

2. Vertragsgestaltung

(1)            Der Abschluss von Verträgen zwischen der Kundenorganisation und re·fy über die zu erbringenden Services sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. 
(2)           Die Präsentation von re·fy Produkten oder Produkt-Paketen über die re·fy Website stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung an die Kundenorganisation, das Interesse an einer möglichen Zusammenarbeit zu bekunden. Die Angebotsanfrage löst die Kundenorganisation auf der Website durch Klick auf den Button „jetzt unverbindlich anfragen“ aus. Anschließend sendet re·fy der Kundenorganisation ein Angebot per E-Mail zu. Die Annahme des Angebots ist bindend, beinhaltet das Akzeptieren dieser AGB und schließt den Vertrag. 
(3)           Kundenorganisation können ihr Interesse an Services von re·fy auch mündlich oder schriftlich, per Telefon oder E-Mail an re·fy richten. 
(4)          Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang, sie müssen jedoch ausdrücklich vereinbart und von re·fy bestätigt werden. 

3. Umfang & Erbringung der Services

(1)            Der Umfang der Services ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. 

(2)           Die für re·fy tätigen Personen verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit der Kundenorganisation bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertrags. 

(3)           re·fy ist berechtigt, ihre Services in der Folge auch Mitbewerbern der Kundenorganisation anzubieten, sofern nichts anderes schriftlich vor Vertragsschluss vereinbart wurde.

(11)            Die Weiterentwicklungsdienstleistungen werden von den Geschäftsführerinnen oder Mitarbeiter*innen von re·fy und / oder externen Leistungserbringer*innen (nachfolgend „re·fy Ambassadors“) erbracht. 
(12)           ​Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der gebuchten
Weiterentwicklungsdienstleistung durch den in der Weiterentwicklungsdienstleistungsbeschreibung genannten Ambassador besteht nicht. re·fy behält sich das Recht vor, den benannten Ambassador aus gegebenen Gründen, wie z. B. Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen, durch einen in Qualifikation gleichwertigen re·fy Ambassador zu ersetzen. Ein solcher Ersatz bedarf der vorherigen Abstimmung mit der Kundenorganisation. Erfolgt keine Einigung über den Ersatz, hat die Kundenorganisation das Recht, die Buchung kostenfrei zu stornieren. 
(13)           Begleitende Unterlagen werden der Kundenorganisation bzw. den Mitarbeiter*innen in Papierform ausgehändigt oder in elektronischer Form zugesandt, sofern dies in dem jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben ist. Sofern Unterlagen ausgestellt oder versendet werden, erfolgt dies in der Regel vor oder zu Beginn, während oder am Ende der Weiterentwicklungsdienstleistung. 
(14)          Eventuell erforderliche An- und Abreisewege sowie Übernachtungen der Teilnehmer*innen zu dem Entwicklungsjourney Workshop oder einer Weiterentwicklungsdienstleistung sind von der Kundenorganisation auf eigene Kosten zu organisieren.
(15)          Eventuell entstehende Kosten für erforderliche An- und Abreisewege sowie Übernachtungen der re·fy Ambassadors zu dem Entwicklungsjourney Workshop oder einer Weiterentwicklungsdienstleistungen werden der Kundenorganisation in Rechnung gestellt. 

(16)            Die Verpflegung von Teilnehmer*innen in Pausen während des Entwicklungsjourney Workshops oder einer Weiterentwicklungsdienstleistung (z. B. Mittagessen, Snacks, Getränke) ist von der Kundenorganisation auf eigene Kosten zu organisieren. 
(17)           Im Falle der Angebotsannahme einer Online-Veranstaltung erhalten die Kundenorganisation bzw. die Teilnehmer*innen spätestens am Vortag per E-Mail weitere Informationen über die technischen Voraussetzungen, die die Hard- und Software erfüllen muss, notwendige Hinweise zur Nutzung von „Zoom“ oder einem vergleichbaren Tool, der geplante Zeitpunkt der Online-Veranstaltung und der Zugangscode, der es dem Teilnehmer*innen ermöglicht, die Online-Veranstaltung in Echtzeit auf einem internetfähigen Endgerät (PC, Laptop, Smartphone, Tablet) zu verfolgen. Der Code ist ausschließlich für die Kundenorganisation bzw. die Teilnehmer*innen bestimmt, darf nicht weitergegeben werden und berechtigt die Kundenorganisation bzw. die Mitarbeiter*innen nur zum einmaligen Empfang der Übermittlung. Auch die Beteiligung Dritter an der Übertragung gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes erlischt das Recht auf Teilnahme an der Übertragung; die Zahlungsverpflichtung der Kundenorganisation bleibt jedoch bestehen. Gleiches gilt für Aufzeichnungen bzw. Aufzeichnungen der Übertragung in Ton und / oder Bild und die Speicherung auf Datenträgern. Sollte die Übertragung der Online-Veranstaltung aufgrund unzureichender technischer Voraussetzungen oder fehlerhafter Bedienung der Kundenorganisation bzw. der Teilnehmer*innen nicht oder nicht ordnungsgemäß möglich sein, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung. 
(18)           re·fy ist berechtigt, den Entwicklungsjourney Workshop oder die Weiterentwicklungsdienstleistung, die als Präsenzveranstaltung vorgesehen waren, online durchzuführen, wenn die Durchführung in Präsenz durch behördliche Anordnungen eingeschränkt oder untersagt wurde. In diesem Fall hat die Kundenorganisation die Wahl, die Veranstaltung auf einen späteren Präsenz-Termin zu verschieben oder die Veranstaltung zum gesetzten Termin online stattfinden zu lassen. Ein Anspruch des Kunden auf eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung besteht nicht. Über den Wechsel von Präsenz zu online wird die Kundenorganisation kurzfristig vor dem gebuchten Termin informiert. Die Entscheidung zur Durchführung als Online-Veranstaltung gilt als getroffen, wenn die Kundenorganisation nicht 48 Stunden vor Beginn der Online- Veranstaltung eine Verschiebung per E-Mail beantragt.